Ein Transparenzgesetz für NRW

Transparenzgesetz im Landtag NRW

Es tut sich was in Sachen Open Data und eine aktuelle Entwicklung will ich hier kurz beschreiben, nämlich die um das Transparenzgesetz NRW.

So gab es am Montag im Landtag NRW auf Einladung der Fraktion der Grünen ein Fachgespräch zum Thema Transparenzgesetz. Eingeladen waren Vertreter der Initiative aus Hamburg, die inzwischen ein solches Gesetz haben, aber auch Vertreter der Initiative NRW blickt durch. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Mehr Demokratie e.V., dem Bund der Steuerzahler und Transparency International und ihr Anliegen ist, ein solches Transparenzgesetz auch für Nordrhein-Westfalen auf die Beine zu stellen.

Transparenzgesetz vs. IFG: Die Vorteile

Man kann dabei von Informationsfreiheitsgesetz 2.0 sprechen, denn gegenüber dem bestehenden Gesetz soll grob folgende Vorteile bringen:

  • es besteht eine aktive Veröffentlichungspflicht, Daten werden also nicht nur auf Anfrage herausgegeben, sondern müssen nach Erstellung zeitnah veröffentlicht werden
  • Veröffentlichte Daten werden in einem Informationsregister im Internet bereitgestellt
  • Es gibt eine genauere Liste, was genau unter die Veröffentlichungspflicht fallen soll und was nicht
  • Daten sollen frei verwendet werden können
  • Daten sollen maschinenlesbar bereitgestellt werden.

Unterschiede zu Hamburg

Gegenüber Hamburg will die Initiative in NRW sogar noch mehr (hier der Gesetzentwurf), z.B.

  • Die Bereitstellung von Daten auf Anfrage soll kostenfrei erfolgen. Hier gab es auch Konsens in der Runde, dass es ein Unding sei, wenn dies etwas kosten soll.
  • Daten, die auf Anfrage herausgegeben wurden, sollen automatisch in das Informationsregister mit aufgenommen werden
  • Das Landesbeamte für Datenschutz und Informationsfreiheit erhält mehr Rechte zur Durchsetzung der Veröffentlichung, wie z.B. ein Rügerecht oder Zutritt zur Dienststelle
  • Der Veröffentlichungskatalog wurde ausgeweitet
  • Es wurde versucht, den Adressatenkreis des Gesetzes noch zu erweitern.

Es wurde zudem darauf hingewiesen, dass dieses Gesetz nicht nur für die Landesbehörden gelten solle, sondern natürlich auch für alle Kommunen, denen man im Zweifel noch Hilfestellung geben müsste.

Alles in allem war dies ein sehr interessantes Gespräch, wobei es sich im Moment natürlich nur um einen Vorschlag handelt und es unklar ist, was schlussendlich im Landtag damit passiert. Allerdings kann man diesen Entwurf bis dahin noch auf der Homepage der Initiative kommentieren.

Eine vollständigere Mitschrift der Veranstaltung ist hier zu finden.

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