AGB
COM.lounge GmbH – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil aller Verträge für Lieferungen, Leistungen und Angebote der COM.lounge GmbH (Registergericht: Aachen, Registernummer: HRB 15170). Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.
Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen wie Nutzungsbedingungen und Leistungsbeschreibungen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die GmbH berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen der GmbH und dem Kunden bedürfen der Schriftform, soweit sie von den Allgemeinen. Geschäftsbedingungen abweichen.
§1 Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der GmbH oder der Ausführung des Auftrages zustande.
Bei einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrag über fortlaufende Leistungen verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn der Kunde nicht jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf des vorgesehenen Zeitraumes kündigt. Bei einem Vertrag über eine fortlaufende Leistung kann der Kunde oder die GmbH den Vertrag mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres kündigen.
§ 2 Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Prospekte, Anzeigen und Preislisten sind als Aufforderung an den Besteller zur Abgabe von Vertragsangeboten zu betrachten.
An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 10 Tage gebunden. Wir behalten uns das Recht vor, evtl. Kalkulations- oder Druckfehler zu berichtigen. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu fordern.
Alle Preise der GmbH verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug bei Lieferung / Abholung/ Erbringung der Leistung bar oder mit Euroscheck zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug ist die GmbH berechtigt, Vorbehaltsware zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. Das Geltendmachen weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der GmbH vorbehalten.
§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu bescheinigen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Verpackung erkannt werden, sind beim Verkäufer schriftlich zu melden.
Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Ein schriftlich fixierter Liefertermin gilt dann als eingehalten, wenn die Ware das Auslieferungslager verlassen hat oder zur Abholung durch den Kunden bereitsteht. Höhere Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen, Unmöglichkeit der Lieferung ohne unser Verschulden und ähnliche Umstände, auch wenn Sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten befreien uns für deren Dauer von der Pflicht zur Einhaltung einer Lieferfrist.
Bei nachträglich eingetretener, vom Verkäufer nicht zu vertretender, Unmöglichkeit ist der Kunde nicht zum Rücktritt hinsichtlich bereits erfolgter Teillieferungen berechtigt.
Überschreiten wir die schriftlich fixierte Lieferfrist, hat der Kunde das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes unter Fristsetzung hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
§ 4 Annahmeverzug
Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, können wir dem Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, daß wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen.
Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Des Setzens einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 20% des vereinbarten Kaufpreises.
Dieser Schaden ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren entstandenen Schaden nachweisen.
§ 5 Software
I. Alle Rechte unserer erstellten Software und unserer Daten (unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich bei der GmbH. Es werden folgende Lizenzbedingungen vereinbart:
II. Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und Daten auf einer von der GmbH zu bestimmenden Anzahl von Rechnern des Kunden zu nutzen.
III. Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum bestimmungsgemäßen Gebrauch im linzensierten Umfang technisch benötigt wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
IV. Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Zustimmung von uns vorliegt.
V. Ebenso ist es untersagt, die Software oder Daten sowie die zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder in jeglicher Form zurückzuentschlüsseln, soweit es über die Grenzen der §§ 69 d Abs.3 und 69 e UrhG hinausgeht.
VI. Bei jeder unberechtigten Weitergabe von Software oder Daten vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 120 % einer Lizenzgebühr.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist – oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Versand erfolgt, soweit nicht schriftlich anderslautend vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherungen werden nur auf Wunsch und auf Kosten des Kunden vorgenommen.
§ 7 Gewährleistung
Wir gewährleisten, daß die Software, wie im Pflichtenheft oder Erstellungsvertrag festgelegt, genutzt werden kann. Wir übernehmen keinerlei Haftung dafür, daß die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die Vertragspartner sind sich darüber einig, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen. Von uns erstellte Software gilt dann als abgenommen, wenn der Kunde die entsprechende Rechnung begleicht bzw. die Abnahme schriftlich bestätigt. Beanstandungen von Lieferungen oder Rechnung können nur innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei uns geltend gemacht werden.
Die Gewährleistungspflicht für Computersysteme, Netzwerkhardware, Einzelteile (auch nachgekaufte Teile), Hard- und Softwareinstallationen, verrichtete Arbeiten und Software beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel darauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte/Installationen oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen – Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware/Installation lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes/Ausführen der Arbeiten schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Beanstandet der Kunde Mängel, hat die GmbH das Wahlrecht, daß entweder das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender Rücksendung an die GmbH geschickt wird oder daß der Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, damit ein von der GmbH beauftragter Techniker beim Besteller die Reparatur vornehmen kann. Ersatzgeräte müssen von uns nicht bereitgestellt werden.
Durch Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten im Zuge der Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, daß auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können. Schlägt die dreimalige Nachbesserung nach angemessener Frist fehl oder kann kein Ersatzteil geliefert werden, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
I. Haftung der GmbH
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Sollte sich während einer, durch den Kunden veranlaßten Nachbesserung eines Gerätes/ Software/ Installationsarbeit der angezeigte Mangel als nicht existent herausstellen oder auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Kunden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Überprüfung in Rechnung zu stellen. Diese richtet sich nach Aufwand und der Art des Gerätes/Software sowie des angezeigten Mangels und kann, soweit möglich, auf Wunsch des Kunden vor Übergabe des Gerätes bzw. Beginn der Software- oder Installationsüberprüfung schriftlich vereinbart werden. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder und andere Verschleißmaterialien. Die vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für Produkte und von uns durchgeführte Arbeiten. Sie schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, insbesondere solche für evtl. auftretende Folgeschäden aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
II. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der GmbH und Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der von der GmbH angebotenen oder geleisteten Dienste entstehen. Dies gilt ebenso, wenn der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus den jeweiligen Lieferverträgen, einschließlich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen des Kunden sind bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderung unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muß der Kunde auf das Eigentum der GmbH hinweisen und uns unverzüglich umfassend benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt – soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, daß die GmbH dies ausdrücklich schriftlich erklärt hat.
§ 10 Gültigkeit und Gerichtsstand
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind aus Beweisgründen ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Der Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen gültig.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Aachen. Das Vertragsverhältnis unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Aachen, Dezember 2008