agb
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Till Lachnit
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Zuletzt verändert:
05.09.2006 12:39
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Ben Scheffler
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05.09.2006 12:39
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COM.lounge Scheffler, Scholz GbR
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Die nachfolgenden Bestimmungen sind Bestandteil aller Verträge für
Lieferungen, Leistungen und Angebote der GbR (Ben Scheffler, Christian
Scholz GbR - COM.lounge). Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen
ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.
Wir sind jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
einschließlich aller Anlagen wie Nutzungsbedingungen und
Leistungsbeschreibungen mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen zu
ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde den geänderten
Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen, so werden diese entsprechend
der Ankündigung wirksam. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so ist die
GbR berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, an welchem die
geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein,
gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine
wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden
Formulierung am nächsten kommt.
Sämtliche Vereinbarungen zwischen der GbR und dem Kunden bedürfen der
Schriftform, soweit sie von den Allgemeinen. Geschäftsbedingungen
abweichen.
§1 Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der GbR oder der Ausführung des Auftrages zustande.
Bei einem auf bestimmte Zeit geschlossenen Vertrag über fortlaufende
Leistungen verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn der Kunde
nicht jeweils mit einer Frist von sechs Wochen zum Ablauf des
vorgesehenen Zeitraumes kündigt. Bei einem Vertrag über eine
fortlaufende Leistung kann der Kunde oder die GbR den Vertrag mit einer
Frist von sechs Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres kündigen.
§ 2 Angebote, Preise, Zahlungsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Prospekte,
Anzeigen und Preislisten sind als Aufforderung an den Besteller zur
Abgabe von Vertragsangeboten zu betrachten.
An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 10 Tage gebunden.
Wir behalten uns das Recht vor, evtl. Kalkulations- oder Druckfehler zu
berichtigen. Bei über das normale Maß hinausgehenden Dienst- und
Werkverträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu
fordern.
Alle Preise der GbR verstehen sich zuzüglich der am Tag der
Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind ohne Abzug
bei Lieferung / Abholung/ Erbringung der Leistung bar oder mit
Euroscheck zu zahlen, sofern nicht anders vereinbart.
Bei Überschreitung von Zahlungsfristen sind wir auch ohne Mahnung
berechtigt, Verzugszinsen mit 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen.
Bei Zahlungsverzug ist die GbR berechtigt, Vorbehaltsware
zurückzufordern und vom Vertrag zurückzutreten. Das Geltendmachen
weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der GbR vorbehalten.
§ 3 Lieferung
Die Lieferung erfolgt zu Lasten des Bestellers. Erkennt der Besteller
Schäden an der Verpackung, so ist dies vom Transportunternehmer zu
bescheinigen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Verpackung
erkannt werden, sind beim Verkäufer schriftlich zu melden.
Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von uns
schriftlich bestätigt wurden. Ein schriftlich fixierter Liefertermin
gilt dann als eingehalten, wenn die Ware das Auslieferungslager
verlassen hat oder zur Abholung durch den Kunden bereitsteht. Höhere
Gewalt, Streiks, behördliche Anordnungen, Unmöglichkeit der Lieferung
ohne unser Verschulden und ähnliche Umstände, auch wenn Sie bei unseren
Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten befreien uns für
deren Dauer von der Pflicht zur Einhaltung einer Lieferfrist.
Bei nachträglich eingetretener, vom Verkäufer nicht zu
vertretender, Unmöglichkeit ist der Kunde nicht zum Rücktritt
hinsichtlich bereits erfolgter Teillieferungen berechtigt.
Überschreiten wir die schriftlich fixierte Lieferfrist, hat der Kunde
das Recht, mittels eingeschriebenen Briefes unter Fristsetzung
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder
teilweise zurückzutreten.
§ 4 Annahmeverzug
Bleibt der Kunde mit der Abnahme des Kaufgegenstandes länger als 14
Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige im Rückstand, können wir dem
Kunden schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der
Erklärung, daß wir nach Ablauf dieser Frist eine Abnahme ablehnen.
Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist sind wir berechtigt, durch
schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen. Des Setzens einer Nachfrist bedarf
es nicht, wenn der Kunde die Abnahme ernsthaft und endgültig
verweigert. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser 20% des
vereinbarten Kaufpreises.
Dieser Schaden ist höher anzusetzen, wenn wir einen höheren entstandenen Schaden nachweisen.
§ 5 Software
I. Alle Rechte unserer erstellten Software und unserer Daten
(unabhängig vom Speichermedium) liegen ausschließlich beider GbR. Es
werden folgende Lizenzbedingungen vereinbart:
II. Bei Lieferung unserer Software und Daten räumen wir dem Kunden die
ausschließliche und nicht übertragbare Befugnis ein, die Software und
Daten auf einer von der GbR zu bestimmenden Anzahl von Rechnern des
Kunden zu nutzen.
III. Jede Kopie der Software und Daten, die nicht zum
bestimmungsgemäßen Gebrauch im linzensierten Umfang technisch benötigt
wird, ist untersagt. Der Kunde ist berechtigt, ausschließlich zu
Sicherungszwecken eine Kopie zu erstellen.
IV. Es ist untersagt, die Software und Daten sowie die zugehörigen
Dokumentationen oder Teile hiervon zu vertreiben, zu vermieten, Dritten
Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten
zur Verfügung zu stellen, soweit hierzu keine schriftliche Zustimmung
von uns vorliegt.
V. Ebenso ist es untersagt, die Software oder Daten sowie die
zugehörigen Dokumentationen oder Teile hiervon zu ändern, zu
modifizieren, anzupassen oder in jeglicher Form zurückzuentschlüsseln,
soweit es über die Grenzen der §§ 69 d Abs.3 und 69 e UrhG hinausgeht.
VI. Bei jeder unberechtigten Weitergabe von Software oder Daten
vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe in Höhe von 120 %
einer Lizenzgebühr.
§ 6 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist - oder zwecks
Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Der Versand erfolgt, soweit nicht schriftlich anderslautend vereinbart,
auf Kosten und Gefahr des Kunden. Versicherungen werden nur auf Wunsch
und auf Kosten des Kunden vorgenommen.
§ 7 Gewährleistung
Wir gewährleisten, daß die Software, wie im Pflichtenheft oder
Erstellungsvertrag festgelegt, genutzt werden kann. Wir übernehmen
keinerlei Haftung dafür, daß die Software für die vom Kunden
vorgesehene Aufgabe geeignet ist. Die Vertragspartner sind sich darüber
einig, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist,
Softwarefehler unter allen Anwendungsbereichen völlig auszuschließen.
Von uns erstellte Software gilt dann als abgenommen, wenn der Kunde die
entsprechende Rechnung begleicht bzw. die Abnahme schriftlich
bestätigt. Beanstandungen von Lieferungen oder Rechnung können nur
innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt schriftlich bei uns geltend gemacht
werden.
Die Gewährleistungspflicht für Computersysteme, Netzwerkhardware,
Einzelteile (auch nachgekaufte Teile), Hard- und
Softwareinstallationen, verrichtete Arbeiten und Software beträgt 6
Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden
unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen
vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet,
die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede
Gewährleistung, soweit der Mangel darauf zurückzuführen ist. Dies gilt
auch, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und
Handhabung der Geräte/Installationen oder Fremdeingriff sowie das
Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von
Farbe, Abmessungen und/oder anderen - Qualitäts- und Leistungsmerkmalen
der Ware/Installation lösen keine Gewährleistungsansprüche aus.
Der Kunde muß uns offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des
Liefergegenstandes/Ausführen der Arbeiten schriftlich mitteilen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung
schriftlich mitzuteilen.
Beanstandet der Kunde Mängel, hat die GbR das Wahlrecht, daß entweder
das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an die GbR geschickt wird oder daß der Besteller das
schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält, damit ein von der GbR
beauftragter Techniker beim Besteller die Reparatur vornehmen kann.
Ersatzgeräte müssen von uns nicht bereitgestellt werden.
Durch Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten im Zuge der
Gewährleistung treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die
Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder
den Austausch der beschädigten Liefergegenstände.
Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, daß auf den zu
reparierenden Geräten befindliche Daten, die ihm wesentlich sind, durch
Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren
gehen können. Schlägt die dreimalige Nachbesserung nach angemessener
Frist fehl oder kann kein Ersatzteil geliefert werden, kann der Kunde
nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus
welchen Rechtsgründen, sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung
I. Haftung der GbR
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver
Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns
als auch gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem
unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
Sollte sich während einer, durch den Kunden veranlaßten Nachbesserung
eines Gerätes/ Software/ Installationsarbeit der angezeigte Mangel als
nicht existent herausstellen oder auf grober Fahrlässigkeit oder
Vorsatz des Kunden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene
Entschädigung für die Überprüfung in Rechnung zu stellen. Diese richtet
sich nach Aufwand und der Art des Gerätes/Software sowie des
angezeigten Mangels und kann, soweit möglich, auf Wunsch des Kunden vor
Übergabe des Gerätes bzw. Beginn der Software- oder
Installationsüberprüfung schriftlich vereinbart werden. Eine Haftung
für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche bestehen ferner nicht für Verschleißteile wie
Druckköpfe, Farbbänder und andere Verschleißmaterialien. Die
vorstehenden Absätze enthalten ausschließlich die Gewährleistung für
Produkte und von uns durchgeführte Arbeiten. Sie schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art, insbesondere solche für evtl.
auftretende Folgeschäden aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
II. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der GbR und Dritten
durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der von der GbR
angebotenen oder geleisteten Dienste entstehen. Dies gilt ebenso, wenn
der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die GbR behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum
Eingang aller Zahlungen aus den jeweiligen Lieferverträgen,
einschließlich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen des Kunden sind bis zur
vollständigen Bezahlung aller offenen Forderung unzulässig. Bei
Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muß der Kunde auf das Eigentum
der GbR hinweisen und uns unverzüglich umfassend benachrichtigen. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug
- sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggfs.
Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns
liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet -
kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, daß die GbR dies ausdrücklich
schriftlich erklärt hat.
§ 10 Gültigkeit und Gerichtsstand
Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind aus Beweisgründen
ausschließlich in schriftlicher Form gültig. Der Vertrag und unsere
Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen gültig.
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Aachen. Das
Vertragsverhältnis unterliegt dem geltenden Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Aachen, Januar 2000